Aktuelle Hinweise

Achtung!
Ab dem 11. Oktober 2021 haben nur noch bestimmte Personengruppen den Anspruch auf eine kostenlose Testung. Der kostenpflichtige Coronatest muss bezahlt werden!

Für Selbstzahler werden vor Ort 12,00 € in bar verrechnet.

Anspruch auf eine kostenlose Testung gemäß § 4a TestV haben:

  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
  • Freitesten nach einer nachgewiesenen Coronainfektion

Der Anspruch auf kostenlose Testung vor Antritt eines Kuraufenthaltes, Reha usw. bleibt unverändert bestehen.

Bis zum 31. Dezember 2021 haben zusätzlich folgende Personen Anspruch auf eine kostenlose Testung:

  • Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
  • zum Zeitpunkt der Testung Schwangere

Als Nachweis der Berechtigung einer kostenlosen Testung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • amtlicher Lichtbildausweis oder sonstiger Lichtbildausweis bei minderjährigen Personen
  • schriftlicher Nachweis, des Anspruchs aus einem der oben genannten Gründe
  • im Falle einer medizinischen Kontraindikation durch ein ärztlicher Zeugnis, dass eine Impfung nicht möglich ist